Falschangaben bei Inanspruchnahme staatlicher Hilfsprogramme

Falschangaben bei Inanspruchnahme staatlicher Hilfsprogramme
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Falschangaben bei Inanspruchnahme staatlicher Hilfsprogramme

Die COVID-19-Pandemie trifft einige Branchen besonders hart, allerdings hat fast jeder Wirtschaftszweig mit den Corona-Auswirkungen zu kämpfen. Neben Gesetzesänderungen wurden daher eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme ins Leben gerufen, um betroffenen Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen über die Krise hinwegzuhelfen. So gibt es etwa Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, KfW-Sonderprogramme und -Sonderkredite, staatliche Bürgschaften etc.

Neben gewerblichen Unternehmen profitieren auch viele Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Unternehmen von den Programmen. Das gilt aber nur, wenn die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unrichtige Angaben können einen Subventionsbetrug begründen

Die meisten dieser Programme bieten finanzielle Unterstützung auf Grundlage der von den Antragstellern zur Verfügung gestellten Informationen, die – wohl auch wegen der Flut eingehender Anträge – nicht sämtlich umfassend geprüft werden können. Allerdings ist davon auszugehen, dass viele Anträge im Nachhinein geprüft werden. Wer die Förderprogramme unberechtigt in Anspruch nimmt, macht sich schnell strafbar, denn für die Verurteilung wegen des sog. Subventionsbetrugs ist – anders als bei den meisten Straftatbeständen – kein vorsätzliches Handeln notwendig. Es reicht die „leichtfertige“ Angabe unrichtiger Informationen, die zu einer Zahlung an den Antragssteller führt.

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