Attac weiterhin nicht gemeinnützig

Attac weiterhin nicht gemeinnützig
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Attac weiterhin nicht gemeinnützig

Das Finanzgericht Hessen hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass der Attac Trägerverein e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 nicht gemeinnützig war.

Worum geht es um warum musste das Finanzgericht Hessen nochmal entscheiden?

Der Attac Trägerverein e.V. und das Finanzamt streiten darüber, ob der Verein in den Jahren 2010 bis 2012 die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft erfüllt hat. Der Attac Trägerverein e.V. setzt sich für eine ökologische, solidarische und friedliche Weltwirtschaftsordnung ein. Insbesondere wenden sich die Globalisierungskritiker von Attac gegen die weltweit wachsende soziale Ungleichheit und gegen eine Globalisierung, die nur an mächtigen Wirtschaftsinteressen orientiert sei. Das Finanzgericht gab der Klage im ersten Rechtsgang Klage statt (Urteil vom 10.11.2016, Az. 4 K 179/16) und verwies darauf, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot. Der BFH hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zur erneuten Entscheidung zurück (Urteil vom 10.01.2019, Az. V R 60/17). Der BFH hatte insbesondere darauf verwiesen, dass das Finanzgericht die Begriffe der „Volksbildung“, worunter auch die politische Bildung fällt, und des „demokratischen Staatswesens“ zu weit ausgelegt habe. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfülle dem BFH zufolge keinen gemeinnützigen Zweck.

Wie lautet die Entscheidung des Finanzgerichts im zweiten Rechtsgang?

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