Gemeinnützige Organisationen dürfen auch politisch sein („Attac-Urteil“)

Geschrieben von: Schomerus

Gemeinnützige Organisationen dürfen auch politisch sein („Attac-Urteil“)

Die Betätigung einer gemeinnützigen Körperschaft mit politischer Ausrichtung ist dann nicht gemeinnützigkeitsschädlich, wenn sie der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke dient und diesem gemeinnützigen Zweck funktional untergeordnet ist.

In dem Verfahren vor dem Hessischen Finanzgericht (Urteil vom 10.11.2016, Az. 4 K 179/16) streiten die Beteiligten darüber, ob der Kläger in den Jahren 2010 bis 2012 die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft erfüllt hat. Der klagende Attac Trägerverein e.V. setzt sich für eine ökologische, solidarische und friedliche Weltwirtschaftsordnung ein. Insbesondere wenden sich die Globalisierungskritiker von Attac gegen die weltweit wachsende soziale Ungleichheit und gegen eine Globalisierung, die nur an mächtigen Wirtschaftsinteressen orientiert ist. Das Finanzamt entzog der Kläger für die genannten Jahre den Status der Gemeinnützigkeit, da er zu politisch sei.

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