Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit („Attac-Urteil“)

Geschrieben von: Schomerus

Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit („Attac-Urteil“)

Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.

In dem Verfahren vor dem BFH (Urteil vom 10.01.2019, Az. V R 60/17) stritten die Beteiligten darüber, ob der Kläger in den Jahren 2010 bis 2012 die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft erfüllt hat. Der klagende Attac Trägerverein e.V. setzt sich für eine ökologische, solidarische und friedliche Weltwirtschaftsordnung ein. Insbesondere wenden sich die Globalisierungskritiker von Attac gegen die weltweit wachsende soziale Ungleichheit und gegen eine Globalisierung, die nur an mächtigen Wirtschaftsinteressen orientiert ist. Das Finanzamt entzog der Kläger für die genannten Jahre den Status der Gemeinnützigkeit, da er zu politisch sei.

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