Züchterstreit um ein Fohlen einer Erfolgs-Dressurstute

Züchterstreit um ein Fohlen einer Erfolgs-Dressurstute
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Züchterstreit um ein Fohlen einer Erfolgs-Dressurstute

Jemand, der eine bei ihm untergestellte, in fremdem Eigentum stehende Stute entsprechend einer Vereinbarung mit der Eigentümerin der Stute auf seine Kosten decken und die befruchtete Eizelle entnehmen sowie in eine ihm gehörende Austragungsstute einsetzen lässt, ist Züchter des daraus gewonnenen Fohlens. Dies gilt auch nach dem Vereinsrecht.

Worüber musste das Gericht entscheiden?

In dem Rechtsstreit musste das Gericht über die Frage entscheiden, wer sich Züchter eines Fohlens nennen darf, das über eine Leihmutter-Stute ausgetragen wurde. Bei dieser handelte es sich um die Erfolgs-Dressurstute „Weihegold“, das von der der deutschen Dressurreiterin Isabell Werth geritten wird. Die Klägerin ist Eigentümerin des Pferdes, brachte es 2011 auf den Hof des Beklagten zu 3.) und vereinbarte mit diesem, dass das Pferd zur Grand-Prix-Reife ausgebildet wird. Der Beklagte zu 3.) sollte hierbei die Kosten für u.a. Pflege und Unterbringung tragen. Im Gegenzug räumte die Klägerin ihm das Recht ein, alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus „Weihegold“ zu entnehmen, um dadurch ein Fohlen zu erhalten. 2012 ließ der Beklagte sodann die Stute durch den Hengst „Apache“ besamen. Er ließ nach 12 Tagen die befruchtete Eizelle entnehmen und in einer in seinem Eigentum stehende Austragungsstute einsetzen. 2013 gebar diese Stute die Stute, um die es in diesem Rechtsstreit geht. Nach der Geburt stellte ein vereinsrechtlich organsierter Verband von Pferdezüchtern (Beklagter zu 2.), dessen Geschäftsführer der Beklagte zu 1.) ist, auf Veranlassung des Beklagten zu 3.) einen sog. Equidenpass (ein lebenslang gültiges Identifizierungsdokument für in der EU gehaltene Pferde) und eine Eigentumsurkunde aus. Beide Dokumente weisen den Beklagten zu 3.) als Züchter aus. Die Klägerin ist jedoch der Ansicht, dass sie als Eigentümerin der genetischen Mutterstute auch Züchterin des Fohlens sei. Sie verlangt daher von den Beklagten u.a. die Dokumente unbrauchbar zu machen.

Wie entschied nun der Bundesgerichtshof?

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