Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Tieren durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein

Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Tieren
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Tieren durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein

Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Tierschutzes erzielt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies gilt auch für die Vermittlung von Tieren aus dem EU-Ausland nach Deutschland.

Über welchen Sachverhalt musste das Finanzgericht Nürnberg entscheiden?

Beim Kläger handelt es sich um einen 2010 gegründeten und als gemeinnützig anerkannten Tierschutzverein. Die Tätigkeit des Vereins bestand u.a. darin, Tiere aus dem EU-Ausland nach Deutschland zu vermitteln. Die inländischen Interessenten zahlten je nach Tierart, Rasse, Alter, und Gesundheitszustand eine Schutzgebühr von regelmäßig 300,00 EUR. Der Verein behandelte diese Einnahmen zunächst umsatzsteuerfrei, später dann entsprechend dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Im Rahmen einer Außenprüfung gelangte das beklagte Finanzamt zur der Ansicht, dass es sich bei der Tiervermittlung um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handele und der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden sei. Der Verein erhob Einspruch und reichte Klage gegen die vom Finanzamt geänderten Umsatzsteuerbescheide ein.

Hatte die Klage des Vereins Erfolg?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar