Rundfunkbeitragsrechtliche Ungleichbehandlung von gGmbH und gemeinnützigem Verein
Die rundfunkbeitragsrechtliche Ungleichbehandlung von gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Vergleich zu eingetragenen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.