Finanzhilfen für Privatschulen waren teilweise rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Gewährung staatlicher Finanzhilfen für Privatschulen durch das Land Sachsen-Anhalt für teilweise rechtswidrig erklärt.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Gewährung staatlicher Finanzhilfen für Privatschulen durch das Land Sachsen-Anhalt für teilweise rechtswidrig erklärt.
Die Stadt Köln hat eine Gaststätte, die die Betreiberin als Zweckbetrieb des „Königreichs Deutschland“ führte, wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln geschlossen.
Nach § 29 BGB kommt die Notbestellung eines organschaftlichen Vertreters eines Vereins nur dann in Betracht, wenn die erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Vertretungsorgans fehlt und die zeitweise Behebung des Mangels dringend ist.
Das Registergericht hatte die Anmeldung auf Eintragung zur Neufassung der Satzung zurückgewiesen, weil die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung unter Geltung der 3G-Regel stattfand, ohne ergänzend den Mitgliedern die Gelegenheit zugeben, in elektronischer Form gemäß Art. 2 § 5 des Gesetzes zur Abmeldung der Folgen der Covid-19-Pandemie teilzunehmen.
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ verboten und das Vereinsvermögen beschlagnahmen lassen.
Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann durch eine Delegiertenversammlung ersetzt werden, jedoch ist dazu die Bestimmung ihrer konkreten Ausgestaltung in der Satzung des Vereins zwingend erforderlich. Abzugrenzen ist diese Ausgestaltung von der sogenannten „unechten“ Delegiertenversammlung.
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Es ist zulässig, dass ein als eingetragener Verein organisierter Spitzensportverband für die Teilnahme an Wettkämpfen ein Hygienekonzept auf Basis einer "2G+-Regel" aufstellt.
Am 01.08.2022 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)“ in Kraft getreten. Für Vereine relevant ist dabei die Möglichkeit, öffentliche Beglaubigungen künftig ohne physischen Gang zum Notar zu machen.
Ab dem 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gilt das neue Gesetzespacket für den Herbst und Winter der Ampel-Koalition. Ziel der Corona-Regel ist die Eindämmung der befürchteten Corona-Infektionen in der kalten Jahreszeit. Der Bundestag hat die neuen Corona-Regeln beschlossen, nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Was wurde beschlossen?