Gaststätte des „Königreichs Deutschland“ muss schließen

Gaststätte
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gaststätte des „Königreichs Deutschland“ muss schließen

Die Stadt Köln hat eine Gaststätte, die die Betreiberin als Zweckbetrieb des „Königreichs Deutschland“ führte, wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln geschlossen (OVG Münster, Beschluss v. 12.08.2022, Az. 4 B 61/21).

Was ist passiert?

Eine in Köln ansässige Gastwirtin hat ein Lokal eröffnet, dass dem „Königreich Deutschland“ zugehörig sein solle. Bei der Gruppierung „Königreich Deutschland“ handelt es sich nach Aussagen des Verfassungsschutzberichts um eine Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter, die sich in Teilen Deutschlands infrastrukturell ausbreitet.

In dem Lokal sollten nur „Staatsangehörige und Zugehörige des Königreichs Deutschland“ das Lokal betreten. Sie wies ihre Gäste darauf hin, dass sie mit Betreten des Lokals temporär dem „Königreich Deutschland“ angehören würden.

Eine Erlaubnis für den Betrieb der Gaststätte besaß die Betreiberin nicht. Ferner hielt sie sich nicht an die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Die Stadt Köln ließ das Lokal schließen. Hiergegen wehrte sich die Frau in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Wie entschied das Gericht?

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