Notarielle Beglaubigungen sind künftig per Videokonferenz möglich

NOTARE
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Notarielle Beglaubigungen sind künftig per Videokonferenz möglich

Am 01.08.2022 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)“ in Kraft getreten. Für Vereine wird ab dem 01.08.2023 die Möglichkeit bestehen, öffentliche Beglaubigungen ohne physischen Gang zum Notar zu machen.

Somit werden fast alle Anmeldungen zum Vereinsregister auch per Videokonferenz erfolgen können, z.B. die Ersteintragung. Ausgenommen sind lediglich Vorgänge nach dem Umwandlungsrecht, z. B. die Verschmelzung von Vereinen.

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Foto: IMAGO / Lobeca / 165696768

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