Sind die Kosten eines Fitnessstudios als Krankheitskosten steuerlich absetzbar?
Mitgliedsbeiträge für einen Reha-Verein, der die ärztlich verordneten Kurse in einem Fitnessstudio durchführt, zählen zu den als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennenden Heilbehandlungskosten. Zwingend hinzu zu buchende Wellness- und Spa-Kosten sind jedoch hiervon ausgenommen.