Müssen die am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen genannt werden?
Die Klimastiftung MV weigerte sich, die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen zu nennen. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht ist sie gescheitert (BVerfG, Beschluss v. 22.11.2022, Az. 1 BvR 2020/22).
Klimastiftung verweigert Namensnennung
Die umstrittene Klimastiftung muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Die Zeitungen Die Welt und Bild hatten die Nennung der Namen gefordert und waren deswegen vor Gericht gezogen. Sowohl das Landgericht Schwerin als auch das für die Berufung zuständige Oberlandesgericht hatten festgestellt, dass die Stiftung aufgrund ihrer Auskunftspflicht die Namen der Bau beteiligten Unternehmen nennen müsse.
Hiergegen erhob die Stiftung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Entscheidung des BVerfG
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Foto: IMAGO / Christian Schroedter / 103322997
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