Hausverbot wegen vereinsschädigendem Verhalten unzulässig
Mitgliedern eines Tierschutzvereins, die sich über die Zustände in dem vom Verein geführten Tierheim beschweren und sowohl den Tierschutzbund als auch die Ordnungsbehörde informieren, darf kein Hausverbot für das Tierheim wegen vereinsschädigendem Verhalten erteilt werden.