Bedeutung der „einfachen Mehrheit“ bei Vorstandswahlen
Ist bei einem Beschluss über Vorstandswahlen nach der Satzung eine „einfache Mehrheit“ erforderlich, ist diese erreicht, wenn für den Beschlussgegenstand mehr Stimmen abgegeben werden als gegen ihn. Es kommt hierbei auf die abgegebenen Stimmen an.