Beschwerde gegen unterlassene Löschung von Eintragungen durch Vereinsmitglieder unzulässig

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Beschwerde gegen unterlassene Löschung von Eintragungen durch Vereinsmitglieder unzulässig

Behauptet ein Vereinsmitglied, dass eine Vorstandswahl nichtig ist und unterlässt das Amtsgericht eine Löschung der entsprechenden Einträge, so sind eigene Recht des Vereinsmitglieds dann nicht verletzt, wenn der Vorstand nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern durch einen Aufsichtsrat bestellt wird.

Worüber musste das Kammergericht Berlin entscheiden?

In dem Verfahren ging es um einen am 08.05.1912 gegründeten Berliner Traditionsverein. Drei Mitglieder dieses Vereins wandten sich an das Amtsgericht mit dem Antrag, die Eintragung bestimmter Vorstandsmitglieder in das Vereinsregister zu löschen.

Hintergrund dieses Antrags war die Ansicht der Vereinsmitglieder, dass es an einem für die Bestellung der Vorstandsmitglieder wirksamen Aufsichtsratsbeschluss fehle. Das Amtsgericht hat diesen Antrag als Anregung auf Einleitung eines Löschungsverfahrens ausgelegt. Die Einleitung wurde aber schließlich abgelehnt, da die Eintragungen nicht zu beanstanden seien. Gegen diese Entscheidung haben die genannten Vereinsmitglieder dann Beschwerde eingelegt.

Welche Entscheidung hat das Kammergericht Berlin getroffen?

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