Coronavirus: Tischtennisliga durfte vorzeitig abgebrochen werden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Coronavirus: Tischtennisliga durfte vorzeitig abgebrochen werden

Der vorzeitige Abbruch der Saison 2019/2020 der 3.Tischtennisliga wegen der Corona-Pandemie ist rechtmäßig. Die Ligazugehörigkeit eines Sportvereins für die nachfolgende Saison kann nicht im einstweiligen Rechtsschutz geregelt werden.

Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main zugrunde?

Das OLG musste über die Rechtmäßigkeit des vorzeitigen Saisonabbruchs der Tischtennis-Saison der 3.Bundesliga der Herren Süd entscheiden. Die Saison wurde anhand der zum Zeitpunkt des Abbruchs am 13.03.2020 gültigen Tabelle gewertet. Die Folge davon war, dass der antragstellende Verein auf Platz 10 geführt wurde, was wiederum zum Abstieg des Vereins in die 4. Liga führte. Der Verein hatte zunächst gegen diese Entscheidung die Sportgerichtsbarkeit angerufen. Dieses Verfahren war zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung jedoch noch nicht entscheiden. Der Sportverein fühlt sich benachteiligt, da das Tabellenbild der sog. Abschlusstabelle u.a. wegen einer unterschiedlichen Anzahl von Spielen verzerrt sei. Zudem verweist der Verein u.a. auf die fortbestehende rechnerische Möglichkeit, den Klassenerhalt aus eigener Kraft mit sportlichen Mitteln zu erreichen.- Das Landgereicht Frankfurt am Main hat den Antrag des Vereins auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dagegen wendet er sich nun mit der sofortigen Beschwerde.

Hatte die sofortige Beschwerde des Vereins Erfolg?

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