Internetplattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Internetplattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten

Die Klagen von 5 Personen, die das Bundesinnenministerium die Verbotsverfügung der Vereinigung „linksunten.indymedia“ zugestellt hat, sind unbegründet. Hierbei hat sich das Gericht jedoch nicht mit den eigentlichen Verbotsgründen auseinandergesetzt.

Worüber musste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden?

Mit Bescheid vom 14.08.2017 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Verein „linksunten.indymedia“ verboten. Der Verein soll das Internetportal „linksunten.indymedia.org“ betrieben haben, bei dem es sich nach der Darstellung im Verbotsbescheid um die wichtigste Plattform gewaltorientierter Linksextremisten in Deutschland handele. Die verbotene Vereinigung verfolge den Strafgesetzen zuwiderlaufende Zwecke und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Nach Einschätzung der Verbotsbehörde waren die insgesamt 5 Kläger Mitglieder bei „linksunten.indymedia“. Mit ihren Klagen begehren die Kläger die Aufhebung des Verbotsbescheids. Sie machen u.a. geltend, das Vereinsgesetz dürfe nicht zum Verbot eines Nachrichtenportals instrumentalisiert werden.

Welche Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht getroffen?

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