Abberufung von Organmitgliedern grundsätzlich nur durch Bestellorgan

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Abberufung von Organmitgliedern grundsätzlich nur durch Bestellorgan

Für die Abberufung aller Organmitglieder ist grundsätzlich das Organs zuständig, das auch für die Bestellung zuständig ist.

Worüber musste das Gericht entscheiden?

Geklagt hatte ein eingetragener Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Reinzucht einer bestimmten Hunderasse war. Der Verein ist Mitglied für das Deutsche Hundewesen e.V. Beim Verein selbst gibt es Landesgruppen, die als nichtrechtsfähige Vereine Untergliederungen des Vereins darstellen. Jede Landesgruppe ist durch den Landesgruppenvorsitzenden oder ein Mitglied aus dem Landesgruppenvorstand im erweiternden Vorstand des Vereins vertreten. Die Landesgruppenvorstände werden wiederum durch die Mitgliederversammlung der jeweiligen Landesgruppe gewählt.

Bei der Beklagten handelt es sich um ein Vereinsmitglied, der von der Mitgliederversammlung einer Landesgruppe zu deren 1. Vorsitzenden gewählt wurde. Anfang Dezember 2017 erlangte der Verein Kenntnis davon, dass das besagte Vereinsmitglied zugleich Mitglied einer Interessensgemeinschaft war, die nach Ansicht des Vereins ein Konkurrenzverein darstellt. Der Verein vertrat die Ansicht, dass dies die vereinsrechtliche Treuepflicht verletzte. Der Verein gab dem Vereinsmitglied daher die Gelegenheit, von seinem Amt als Landesgruppenvorsitzender zurückzutreten.

Da das Mitglied dies ablehnte, entschied der Vorstand des Vereins am 12.01.2018 ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung der betroffenen Landesgruppe, das Mitglied aus dem Amt des Vorsitzenden der Landesgruppe abzuberufen und das sofortige Ruhen des Amtes anzuordnen. Das Mitglied wandte sich daraufhin an das zuständige Verbandsgericht, der die Beschlüsse letztlich am 05.02.2019 aufhob. Am 05.03.2019 trat das Mitglied von ihrem Amt als 1. Vorsitzende der Landesgruppe dennoch zurück. Gegen die Entscheidung des Verbandsgerichts erhob der Verein Klage und festzustellen, dass die Abberufung rechtmäßig erfolgt ist.

Wie hat das Gericht entschieden?

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