Traditionelles Fischen in Memmingen auch für Frauen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Traditionelles Fischen in Memmingen auch für Frauen

Der Ausschluss von Frauen vom zentralen städtischen Kulturevent des Ausfischens des Stadtbachs durch den Memminger Fischertagsverein ist unzulässig und kann nicht mit „männlicher Tradition“ gerechtfertigt werden.

Worüber musste das Amtsgericht Memmingen entscheiden?

Geklagt hatte ein weibliches Mitglied eines sog. Fischertagsverein. Hierbei handelt es sich um den zentralen örtlichen Kulturverein in Memmingen. Eine wesentliche Aufgabe des gemeinnützigen Vereins ist der jährliche Fischertag, ein Traditionsfest mit 20.000 bis 30.000 teilnehmenden Personen.

Höhepunkt dieses Festes ist das sog. Ausfischen des Stadtbachs. Dabei wird der Mann, der die schwerste Forelle fängt, zum Fischerkönig gekürt. Frauen und Mädchen konnten an dieser Tradition bislang nicht teilnehmen, ihnen war die Beteiligung am alljährlichen Ausfischen des Stadtbachs entsprechend der Satzung des beklagten Vereins untersagt. Bereits zweimal beantragte die Klägerin eine Satzungsänderung. Dies wurde jedoch von der Mehrheit der Delegiertenversammlung des Vereins jedes Mal abgelehnt. Auch eine Intervention der Antidiskriminierungsstelle des Bundes führte zu keinem Erfolg, so dass nunmehr der Klageweg beschritten wurde.

Wie hat das Amtsgericht entschieden?

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