Erneute Prüfung der Gemeinnützigkeit bei jeder steuerlich relevanten Satzungsänderung erforderlich?
Eine gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung fällt bereits dann weg, wenn eine Satzungsänderung die Inhalte der Mustersatzung der Finanzverwaltung betrifft. Ob es sich hierbei um gemeinnützigkeitsschädliche Änderungen handelt, ist unerheblich...