Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Eigennutz des Geschäftsführers
Eine auf dem Gebiet der Behinderten- und Altenpflege und Fürsorge tätige Körperschaft ist nicht selbstlos tätig, wenn sie gegenüber ihrem Geschäftsführer unentgeltliche Pflegeleistungen in erheblichem Umfang erbringt.
Worum ging es in dem Klageverfahren?
In dem Klageverfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.04.2019, Az. 6 K 3664/16 K F AO) war die Anerkennung der Klägerin als gemeinnützig streitig. Die Klägerin ist u.a. im Bereich der Behinderten- und Altenpflege sowie der Fürsorge tätig. Im Jahr 2015 reichte die Klägerin eine Anlage zur Steuererklärung 2013 ein, aus der sich ergibt, dass ihr Geschäftsführer Pflegeleistungen in einem erheblichen Umfang von ihr erhalten hatte.
Hatte die Klage Erfolg?
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