Verbraucherberatung als Zweckbetrieb

Verbraucherberatung
Geschrieben von: André Schoon

Verbraucherberatung als Zweckbetrieb

Eine gemeinnützige Verbraucherberatung, die individuelle Versicherungsvergleiche anbietet, betreibt einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb.

Worüber musste das Finanzgericht entscheiden?

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte in seiner Entscheidung vom 24.01.2019 (Az. 8 K 8286/17) über die Eigenschaft der Klägerin als steuerbegünstigter Zweckbetrieb zu befinden. Bei der Klägerin handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, deren Zweck die Förderung des Verbraucherschutzes ist. Die Klägerin führt u.a. vergleichende Untersuchungen über Angebote von Versicherungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in einer selbst herausgegebenen Zeitschrift sowie in einem Internetportal. Daneben erstellt sie für Einzelpersonen gegen Entgelt eine individuelle Versicherungsvergleichsanalyse. Das beklagte Finanzamt ordnete die Einnahmen aus den Finanzanalysen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu und erließ entsprechende Ertrags- und Umsatzsteuerbescheide.

Hatte die Klage Erfolg?

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