Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung
Geschrieben von: André Schoon

Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Übernimmt ein gemeinnütziger Verein, der im Rettungsdienst tätig ist, die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer, so unterhält er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und keinen Zweckbetrieb.

Worüber streiten die Parteien?

Die Beteiligten streiten darüber, ob die von dem Kläger durchgeführte Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer der Umsatzbesteuerung unterliegt und ob die Abrechnungsleistungen gegenüber fremden Leistungserbringern als Zweckbetrieb anzuerkennen ist. Beim Kläger handelte es sich um einen anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege. Dieser hatte 1995 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einem Landkreis geschlossen, der Träger des öffentlichen Rettungsdienstes war. Als Leistungserbringer des Rettungsdienstes war der Verband als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Wie hat das Finanzgericht entschieden?

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