Wettbewerbsverzerrung durch „50 + 1 Regel“?
Das Bundeskartellamt hat der DFL eine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sog. „50 + 1 Regel“ mitgeteilt. Das Kartellamt stellt klar, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist.