Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein

Für einen nationalen Sportverband können die Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe gelten, sofern der Verband im Allgemeininteresse liegende Tätigkeiten nicht gewerblicher Art ausübt.

Worüber musste der Europäische Gerichtshof entscheiden?

Im konkreten Fall ging es um den italienischen Fußballverband „Federazione Italiana Giuoco Calcio“. Dieser hatte einen Dienstleistungsauftrag i.H.v. 1 Millionen Euro für die Begleitung der nationalen Fußballmannschaften vergeben. Nach Abschluss dieses Verfahrens klagte ein Bieter, an den der Auftrag nicht vergeben worden ist, bei einem regionalen Verwaltungsgericht. Der Bieter monierte, dass die Auftragsvergabe ohne Beachtung des Vergaberechts erfolgt sei.

Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Das regionale Gericht stellte fest, dass der italienische Fußballverband ein vergaberechtspflichtiger öffentlicher Auftraggeber sei. Die zweite Instanz legte die Rechtsache dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren vor. Konkret fragte das Gericht den EuGH, ob der italienische Fußballverband als „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ einzustufen ist und damit verpflichtet ist, die vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Wie würdigte der EuGH den Fall?

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