Mädchen darf nicht im Knabenchor singen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Mädchen darf nicht im Knabenchor singen

Die Klage eines Mädchens, das im Knabenchor mitsingen wollte, bleibt endgültig erfolglos. Das OVG Berlin-Brandenburg wies die Berufung der Klägerin zurück.

Worum ging es in dem Fall genau?

Die Klägerin begehrte die Aufnahme in den Staats- und Domchor Berlin. Dieser ist der Teil der Universität der Künste Berlin und widmet sich der Pflege der Tradition des Knabenchorgesangs. Mädchen ist bislang der mit dem Domchor kooperierende Mädchenchor der Singakademie zu Berlin e.V. vorbehalten.

Ende 2018 bat die Mutter der damals neunjährigen Klägerin dennoch um Aufnahme ihrer gesanglich vorgebildeten Tochter in den Staats- und Domchor, da die in der Singakademie vermittelte Förderung höher sei als diejenige im Domchor. Daraufhin wurde die Klägerin zu einem Vorsingen eingeladen. Der Leiter des Staats- und Domchors lehnte das Mädchen allerdings u.a. mit der Begründung ab, ihre Motivation für einen Einstieg in den Domchor genüge nicht. Auch fehle es an einer Grundlage für ihre Ausbildung. Gegen diese Ablehnung erhob die Klägerin eine Klage zum Verwaltungsgericht, da sie in ihrer Ablehnung eine geschlechterspezifische Diskriminierung sehe. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage mit Urteil vom 16.08.2019 (Az. VG 3 K 113.19) ab. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.

Wie hat das OVG seine Entscheidung begründet?

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