Antrag gegen Gesangsverbot bei Gottesdiensten ohne Erfolg
Das aufgrund einer Verordnung in Niedersachen bestehende Gesangsverbot in Gottesdiensten wird nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies entschied das OVG Lüneburg.
Das aufgrund einer Verordnung in Niedersachen bestehende Gesangsverbot in Gottesdiensten wird nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies entschied das OVG Lüneburg.
Ein Anspruch mit einem bestimmten Impfstoff gegen eine Covid19-Infektion geimpft zu werden, besteht nicht.
Entgelte für die Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen der Chefarztambulanzen sind nicht dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH zuzuordnen.
Aus der Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss sich ergeben, welcher gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zweck konkret durch den Verein verwirklicht wird.
Bis Ende 2021 ist auf Waren, die Einzelhändler aufgrund der Corona-Pandemie an gemeinnützige Organisationen spenden, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Wenn ein Vorstandsmitglied ein für den Verein entliehenes Fahrzeug zurückgeben will und auf den Weg dorthin einen Verkehrsunfall erleidet, liegt ein Arbeitsunfall vor.
Der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag plädiert für einen verbesserten Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Ausschuss fordert, dass die Finanzverwaltung eine entsprechende BFH-Entscheidung umsetzt.
Die bisherige Regelung, wonach nicht eingetragene Vereine bei der Mitgliederhaftung wie GbRs behandelt werden, wurde von der Rechtsprechung schon lange nicht mehr umgesetzt. Der Gesetzgeber hat daher die gesetzliche Vorschrift entsprechend angepasst.
Die Durchführung und Abnahme von Jagdprüfungen durch einen gemeinnützigen Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Pflege und Sicherung der Lebensräume der Gesamtheit der wildlebenden Arten und die Hege und Erhaltung artenreicher Wildbestände ist, gehört zum Zweckbetrieb des Vereins.
Die Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.