Verwaltungsanweisungen

Vermögensbindung besteht auch vor Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Das Finanzministerium hat am 19.01.2017 (Az. 46-S 0174-3) in einem bundeseinheitlich abgestimmten Ländererlass klargestellt, dass das Vermögen einer Körperschaft, das vor dem Eintritt in die Steuerbegünstigung nach § 51 ff. AO angesammelt wurde, ebenso der Vermögensbindung des § 51 Abs.1 Nr.4 AO unterliegt wie das Vermögen, welches seit dem Eintritt in die Steuerbegünstigung gebildet...

Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften

Die OFD Nordrhein-Westfalen weist in seiner Verfügung vom 18.01.2017 (Az. S 0174-2016/0006-St 15) darauf hin, dass auch in Konzernen, zu denen steuerbegünstigte Gesellschaften gehören, zunehmen bestimmte Funktionen in einzelnen steuerbegünstigten Unternehmen konzentriert werden, um dann zentral Dienstleistungen an andere steuerbegünstigte Unternehmen des Verbunds zu erbringen...