Vermögensbindung besteht auch vor Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Geschrieben von: Schomerus

Vermögensbindung besteht auch vor Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Eine Vermögensbindungsklausel umfasst auch das Vermögen, das vor Anerkennung der Gemeinnützigkeit bestand.

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