Transparenzregister: Entlastungen für Vereine

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Transparenzregister: Entlastungen für Vereine

Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes beschlossen. Hierbei sind auch Erleichterungen für Vereine eingeflossen.

Worum geht es?

Am 01.08.2021 soll das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird die Meldung zum Transparenzregister für alle Gesellschaften verpflichtend. Dies gilt auch für solche Gesellschaften, für die bisher eine Meldung zum Transparenzregister nicht erforderlich war. Das Transparenzregister wird dadurch zu einem sog. Vollregister.

Die Meldepflicht trifft somit vor allem Gesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern, wie etwa dem Handelsregister, entnehmen lassen. Künftig werden Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und anderen Rechtsgestaltungen direkt aus dem Transparenzregister ersichtlich sein. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. Unternehmen oder Vereine zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Im Rahmen von Änderungsanträgen wurden im Finanzausschuss jetzt Erleichterungen für Vereine beschlossen.

Welche Erleichterungen sind für Vereine vorgesehen?

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