Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern

Das BMF erläutert, welcher Steuersatz gilt, wenn die seit dem 01.07.2015 regelbesteuerten Saunaleistungen mit ermäßigten Steuerleistungen „zusammenprallen“

Das BMF stellt in seinem Schreiben vom 12.04.2017 (Az. III C 2 – S 7243/07/10002-03) Grundsätze für den Fall auf, dass in einem Schwimmbad oder einer ähnlichen Einrichtung neben der Gelegenheit zum Schwimmen weitere Leistungen wie Nutzen von Sauna oder Solarium angeboten werden.

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