Sachspenden und Umsatzsteuer

Geschrieben von: Schomerus

Sachspenden und Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuer zugrunde liegende Wert kann bei Sachspenden gegen Null tendieren, wenn der Unternehmer nicht mehr verkäufliche Ware liefert.

Die OFD Niedersachsen erläutert in seinem Schreiben vom 27.03.2017 (Az. S 7109 – 31 – St 171) die Bemessung der Umsatzsteuer bei unentgeltlichen Wertabgaben für Sachspenden. Danach unterliegen Sachspenden grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimme sich hierbei nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Das gelte auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände.

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