Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften
Die OFD Nordrhein-Westfalen nimmt Stellung zur gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragssteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen von verbundenen steuerbegünstigten Gesellschaften
Die OFD Nordrhein-Westfalen weist in seiner Verfügung vom 18.01.2017 (Az. S 0174-2016/0006-St 15) darauf hin, dass auch in Konzernen, zu denen steuerbegünstigte Gesellschaften gehören, zunehmen bestimmte Funktionen in einzelnen steuerbegünstigten Unternehmen konzentriert werden, um dann zentral Dienstleistungen an andere steuerbegünstigte Unternehmen des Verbunds zu erbringen. In gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht könne in solch einem Fall der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf die Vereinbarung eines marktüblichen Entgelts unschädlich sein, wenn die ersparten Mittel von der begünstigten Gesellschaft für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Davon sei auszugehen, wenn die Leistung für den ideellen Bereich oder einen Zweckbetrieb des Empfängers erfolgen.
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