Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der unentgeltlichen Wertabgaben für Sachspenden

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der unentgeltlichen Wertabgaben für Sachspenden

Der Umsatzsteuer zugrunde liegende Wert kann bei Sachspenden gegen Null tendieren, wenn der Unternehmer nicht mehr verkäufliche Ware liefert

Die OFD Niedersachsen erläutert in seinem Schreiben vom 27.03.2017 (Az. S 7109 – 31 – St 171) die Bemessung der Umsatzsteuer bei unentgeltlichen Wertabgaben für Sachspenden. Danach unterliegen Sachspenden grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimme sich hierbei nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende.

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