Umsatzsteuer: Leistungen von landwirtschaftlichen Beratungsvereinen

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuer: Leistungen von landwirtschaftlichen Beratungsvereinen

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Umsatzsteuer gelten für Leistungen von landwirtschaftlichen Beratungsvereinen an seine Mitglieder bestimmte Vereinfachungsregelungen.

Die OFD Karlsruhe erläutert in ihrem Schreiben vom 31.01.2017 (Az. S 7200 – Karte 17) zunächst die grundsätzliche Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei der Erbringung von Leistungen von Vereinen an seine Mitglieder. Danach ist die Bemessungsgrundlage das vereinbarte Entgelt oder in bestimmten Fällen der Mitgliederbeitrag als Sonderleistungsentgelt. Falls diese Entgelte jedoch nicht kostendeckend sind, erhält der Verein meist Zuschüsse von verschiedenen Stellen. Falls in diesen Fällen die vorsteuerbelasteten Kosten die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs.1 UStG übersteigt, kann die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs.5 Nr.1 UStG angewendet werden.

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