Hafenanlage als private Sportanlage i.S.d. Coronaschutzverordnung NRW
Eine Hafenanlage eines Fahrtensegler- und Kanuvereins an einem privaten Binnengewässer ist eine private Sportanlage i.S.d. Coronaschutzverordnung NRW.
Eine Hafenanlage eines Fahrtensegler- und Kanuvereins an einem privaten Binnengewässer ist eine private Sportanlage i.S.d. Coronaschutzverordnung NRW.
Nach dem derzeitigen Wissensstand ist ein generelles Verbot von Gottesdiensten in Moscheen ohne die Möglichkeit, im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Ausnahmen unter Auflagen und Beschränken zulassen zu können, nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar.
Wer die Corona-Förderprogramme unberechtigt in Anspruch nimmt, macht sich schnell strafbar, denn für die Verurteilung wegen des sog. Subventionsbetrugs ist – anders als bei den meisten Straftatbeständen – kein vorsätzliches Handeln notwendig. Es reicht die „leichtfertige“ Angabe unrichtiger Informationen, die zu einer Zahlung an den Antragssteller führt.
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich am 3.6.2020 auf ein 130 Mrd. Euro umfassendes Konjunkturpaket verständigt. Ein Teil des Konjunkturpakets in Corona-Zeiten fließt auch in ein Programm für gemeinnützige Organisationen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Im Rahmen eines „FAQ“ gibt das BMF nun einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen...
Die Coronakrise schränkt das öffentliche Leben immer mehr ein. Auch Vereine und Stiftungen sind betroffen. Aufgrund der in den einzelnen Bundesländern geregelten Ansammlungs- und Versammlungsverbote sowie der Kontaktbeschränkungen können Sitzungen von Vorständen und anderen Organen zurzeit nicht stattfinden. Die Handlungsmöglichkeiten von Vereinen und Stiftungen sind daher erheblich eingeschränkt...
Neu für Vereine: Eine "virtuelle" Mitgliederversammlung kann dank des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie auch ohne entsprechende Satzungsanordnung vom Vorstand einberufen werden.
Aktualisierung 5. Mai 2020: Im Folgenden stellen wir Euch die einzelnen Programme der Corona-Soforthilfe für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen in den Bundesländern vor. Hierbei liegt ein Fokus auf den Besonderheiten für gemeinnützige Organisationen...
Das für Gemeinnützigkeit zuständige Referat des BMF stellt in einem aktuellen Schreiben die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Krise Betroffenen vor. Die Verwaltungsregelungen sollen gemeinnützig Tätige längstens bis zum 31. Dezember 2020 entlasten...
Aufgrund der Corona-Krise haben viele Vereine Kurzarbeit vereinbart. Fraglich ist, inwieweit aufgrund der anstehenden Osterfeiertage von den allgemeinen Berechnungsgrundsätzen abgewichen werden muss.