Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auch für gemeinnützige Einrichtungen
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen beantragen. Auch gemeinnützige Organisation sind antragsberechtigt.