COVID-19: Sonderregelungen für Vereine sollen verlängert werden
Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das bis zum 31.12.2020 u.a. eine erleichterte Beschlussfassung bei Vereinen vorsieht, wird voraussichtlich bis zum 31.12.2021 verlängert.