COVID-19: Sonderregelungen für Vereine sollen verlängert werden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

COVID-19: Sonderregelungen für Vereine sollen verlängert werden

Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das bis zum 31.12.2020 u.a. eine erleichterte Beschlussfassung bei Vereinen vorsieht, wird voraussichtlich bis zum 31.12.2021 verlängert.

Welche Regelungen sieht das o.g. Gesetz für Vereine vor?

Das Gesetz sieht für Vereine u.a. vor, dass eine Mitgliederversammlung auch „virtuell“, also im Wege der elektronischen Kommunikation abgehalten werden kann. Ferner können Beschlüsse im Umlaufverfahren erfolgen. Die Stimmabgabe ist hierbei nicht auf die strenge Schriftform per Brief beschränkt. Auch eine Stimmabgabe per Telefax oder auf elektronischem Weg per E-Mail ist möglich. Beide Varianten, die vom Vorstand anzuordnen sind, können durchgeführt werden, ohne dass es einer entsprechende Satzungsregelung bedarf.  Diese Regelungen, die bislang nur bis zum 31.12.2020 Anwendung finden sollten, sollen nun aufgrund der anhaltenden Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor.

Sieht der Referentenentwurf auch Neuerungen vor?

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