Verwaltungsgericht gibt Eilantrag einer Waldorfschule gegen Maskenpflicht im Unterricht für das Stadtgebiet Jena statt

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verwaltungsgericht gibt Eilantrag einer Waldorfschule gegen Maskenpflicht im Unterricht für das Stadtgebiet Jena statt

Die Maskenpflicht im Unterricht für das Stadtgebiet Jena ist rechtswidrig, da diese Pflicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

Worüber musste das Verwaltungsgericht entscheiden?

Das Verwaltungsgericht in Gera musste im Rahmen eines Eilverfahrens über den Antrag eines eingetragenen Vereins entscheiden, der die Freie Waldorfschule in Jena betreibt. Der Verein wendet sich gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Jena vom 24.04.2020, die das Tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung während des Schulunterrichts vorschreibt. Laut der zunächst wirksamen Allgemeinverfügung erstreckte sich die Pflicht auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen (z.B. Klassenräume). Ausgenommen waren u.a. Prüfungssituationen. Die Zumutbarkeit für die Schüler sollte dadurch sichergestellt werden, dass nach 45 Minuten Unterricht eine angemessene Pause im Freien eingeräumt wird und die Mund-Nasen-Bedeckung beim Nichtragen unter das Kinn geschoben werden soll. Soweit in der Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht für Schüler im Unterricht angeordnet wurde, legte der Verein am 27.04.2020 Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung. Am 30.04.2020 änderte die Stadt die Allgemeinverfügung insoweit, als dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur für solche Schule nicht gilt, die über ein vom Fachdienst Gesundheit bestätigtes Hygienekonzept verfügen. Dieses Konzept muss ein zeitlich konkretes und strenges Lüftungskonzept berücksichtigen und räumliche Lösungen neben der Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,50 Meter vorsehen. Der Verein hielt seinen Antrag aufrecht.

Hatte der Antrag des Vereins Erfolg?

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