Virtuelle Mitgliederversammlung – was müssen Vereine beachten?

Virtuelle Mitgliederversammlung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Virtuelle Mitgliederversammlung – was müssen Vereine beachten?

Die Coronakrise schränkt das öffentliche Leben immer mehr ein. Auch Vereine und Stiftungen sind betroffen. Aufgrund der in den einzelnen Bundesländern geregelten Ansammlungs- und Versammlungsverbote sowie der Kontaktbeschränkungen können Mitgliederversammlungen zurzeit nicht stattfinden. Die Handlungsmöglichkeiten von Vereinen sind daher erheblich eingeschränkt.

Am 28.03.2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten, das Vereinen für Mitgliederversammlungen im Jahr 2020 Erleichterungen verschaffen soll. Der Vorstand – kein anderes satzungsmäßiges Einberufungsorgan – kann nun auch ohne entsprechende Satzungsanordnung eine virtuelle Mitgliederversammlung einberufen.

Einberufung virtueller Mitgliederversammlungen

Für die Einberufung gelten zunächst einmal die gewöhnlichen, in der Satzung vorgeschriebenen Voraussetzungen. So müssen den Mitgliedern etwa die Tagesordnungspunkte rechtzeitig mitgeteilt werden, auch damit diese z. B. Ergänzungen der Tagesordnung beantragen können, soweit dies in der Satzung vorgesehen ist. Dazu müssen den Mitgliedern alle Zugangs- oder Einwahldaten samt Passwort rechtzeitig übermittelt werden. Es muss zudem für angemessene Authentifizierungsmechanismen gesorgt werden, um sicherzustellen, dass nur Mitglieder an der virtuellen Versammlung teilnehmen. Die Einladung kann nach zutreffender Auffassung selbst dann per E-Mail und ohne Unterschrift des Vorstands erfolgen, wenn die Satzung eine schriftliche Einladung verlangt (wobei die Mitglieder, die dem Verein keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, dann weiterhin postalisch eingeladen werden müssen).

Vor der Versammlung sollte dazu in Übereinstimmung mit der Satzung festgelegt werden, wie

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar