Corona-Konjunkturpaket auch für Gemeinnützige

Corona-Konjunkturpaket auch für Gemeinnützige
Geschrieben von: Vereinfacher

Corona-Konjunkturpaket auch für Gemeinnützige

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich am 3.6.2020 auf ein 130 Mrd. Euro umfassendes Konjunkturpaket verständigt. Ein Teil des Konjunkturpakets in Corona-Zeiten fließt auch in ein Programm für gemeinnützige Organisationen.

Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.

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