Author - Dr. Dirk Schwenn

Bezeichnung als „Institut“: Irreführung durch Privatunternehmen?

Fügt ein Privatunternehmen der Bezeichnung „Institut“ einen Zusatz bei, der weder identisch mit universitären Studiengängen oder Forschungszweigen ist, noch auf eine bestimmte Fachrichtung hinweist und damit nicht geeignet ist, die Vorstellung einer wissenschaftlichen Einrichtung zu verstärken, ist keine Irreführung nach § 18 II HGB anzunehmen.