Wer vertritt eine Stiftung im Streit um die Abberufung eines Vorstandsmitglieds?
Schließt die Satzung einer Stiftung bei lebenszeitiger Bestellung zweier Mitstifter zu Vorstandsmitgliedern eine einseitige Abberufung nicht eindeutig ein, kann ein Mitstifter den anderen weder wirksam allein aus dem Vorstand entfernen noch die Stiftung im Organstreit allein vertreten.