Wann entsteht ein Anspruch auf staatliche Zuschüsse für politische Stiftungen?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann entsteht ein Anspruch auf staatliche Zuschüsse für politische Stiftungen?

Einer AfD-nahen Stiftung steht für das Haushaltsjahr 2021 kein Anspruch auf staatliche Globalzuschüsse zu, da sie weder im Haushaltsplan berücksichtigt war noch eine Gleichbehandlung im Rahmen einer rechtswidrigen Förderpraxis verlangen kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.03.2026, Az. 5 A 1882/22).

Worum geht es?

Der Kläger ist eine AfD-nahe politische Stiftung, welche nach dem erstmaligen Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag im Jahr 2017 sowie einem weiteren Einzug im Jahr 2021 staatliche Fördermittel zur Finanzierung seiner gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit in Form sogenannter Globalzuschüsse begehrte.

Die Vergabe dieser Mittel erfolgte auf Grundlage des Haushaltsgesetzes 2020 i. V. m. dem Haushaltsplan 2021, wobei konkrete parteinahe Stiftungen im Haushaltsplan ausdrücklich benannt wurden. Der Kläger gehörte jedoch nicht zu den dort aufgeführten Zuwendungsempfängern.

Nachdem seine Förderanträge bereits in den Vorjahren abgelehnt worden waren, beantragte der Kläger erneut Zuschüsse. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für einen individuellen Anspruch sowie an einer Berücksichtigung im Haushaltsplan. Der Kläger machte demgegenüber geltend, ihm stehe ein Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG zu, da die bestehende Förderpraxis andere parteinahe Stiftungen begünstige und ihn ohne sachlichen Grund benachteilige. Zudem rügte er, dass die herangezogene Verwaltungspraxis, insbesondere das Kriterium eines mehrfachen Bundestagseinzugs, nicht gesetzlich normiert sei.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: baona, Stock-Fotografie-ID: 2214619109

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