Author - Dr. Dirk Schwenn

Gemeinnützigkeit bei Betriebs-Kitas: Reicht eine 25 %-Quote aus?

Die Finanzverwaltung konkretisiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof und stellt klar: Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen fördern die Allgemeinheit nur dann, wenn mindestens 25 % der Betreuungsplätze nicht Beschäftigten von Vertragspartnern vorbehalten sind und diese Öffnung gegenüber der Allgemeinheit satzungsmäßig festgelegt ist.

Wann unterliegen Stiftungen der Gewerbesteuer?

Stiftungen sind nur dann gewerbesteuerpflichtig, wenn ihre Tätigkeiten über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen. Eine pauschale Annahme der Gewerbesteuerpflicht ist unzulässig. Jede Tätigkeit muss individuell auf ihre gewerbliche Natur hin geprüft werden.