Möglichkeit einer Verletzung der Vereinigungsfreiheit nicht ausreichend dargelegt – Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig
Damit sich ein Verfassungsgericht näher mit der Verletzung eines Grundrechts beschäftigt, muss der Lebenssachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergegeben und dargelegt werden, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll.