Satzungsregelung über Schiedsgericht unzulässig

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Satzungsregelung über Schiedsgericht unzulässig

Eine Satzungsregelung, wonach unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über Streitigkeiten allein ein von der Mitgliederversammlung berufenes Schiedsgericht entscheidet, ist unwirksam.

Worum ging es in dem Vereinsregisterverfahren vor dem Kammergericht Berlin?

Es ging um einen Verein, der seit dem 25.01.2018 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen ist. Mit elektronischer und notarielle beglaubigter Erklärung vom 17.12.2019 meldete der Verein u.a. eine vollständige Neufassung der Satzung zur Eintragung an. In § 17 der Neufassung war eine Regelung über ein „Schiedsgericht“ vorgesehen, die den uneingeschränkten Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit regelt.

Die Regelung besagt dem Wortlaut nach, dass Streitigkeiten intern unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein ständiges Schiedsgericht abschließend entschieden werden. Diese Regelung wurde vom Registergericht beanstandet, da es sich bei dem vorgesehenen „Schiedsgericht“ um kein Schiedsgericht i.S.v. §§ 1025ff. BGB handele und es an einer Aufnahme der Schiedsgerichtsordnung in die Satzung fehle. Dagegen wendet sich der Verein mit einer Beschwerde.

Wie hat das Kammergericht über die Beschwerde entschieden und warum?

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