Änderung des Namens von Vorstandsmitgliedern muss beglaubigt werden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Änderung des Namens von Vorstandsmitgliedern muss beglaubigt werden

Die Änderung des Familiennamens des Vorstandsmitglieds eines Vereins ist beim Registergericht in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung anzumelden.

Worüber musste das OLG Düsseldorf entscheiden?

Der Name eines Vorstandsmitglieds änderte sich durch eine Eheschließung. Der Verein beantragte beim zuständigen Registergericht, den Namen entsprechend zu ändern. Allerdings erfolgte dieser Antrag lediglich in einfacher Schriftform. Der Verein ist, anders als das Registergericht, der Auffassung, dass eine öffentliche Beglaubigung nicht erforderlich sei, da es sich nur um eine schlichte Änderung der Personalien eines Vorstandsmitglieds handele. Da das Registergericht die Beschwerde des Vereins nicht abgeholfen hat, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Wie hat das OLG seine Entscheidung begründet?

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