Verein klagt gegen Likör-Produzenten wegen fehlender Grundpreisangabe
Ein Likör-Produzent hatte sein Produkt ohne Angabe des Grundpreises beworben...
Ein Likör-Produzent hatte sein Produkt ohne Angabe des Grundpreises beworben...
In dem Verfahren vor dem EuGH ging es um die Frage, ob die Satzung einer Gewerkschaft wirksam ist, wenn in dieser geregelt ist, dass nur derjenige zum Vorstand gewählt werden kann, der das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung unter Hinweis auf coronabedingter „3-G-Regelung“ ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Die Werbung, ein Produkt werde „klimaneutral“ produziert, ist gegenüber einem Fachpublikum nicht irreführend, wenn die Produktion zwar nicht emissionsfrei erfolgt, die Klimaneutralität aber durch Kompensation erreicht wird.
Die Beteiligten streiten über die Höhe von erfolgten Sachspenden und darüber, ob und in welcher Höhe diese steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Verwaltungsgerichtshof München hat einem Vereinsvorstandsmitglied die Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit verwehrt, weil dem Verein verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgeworfen werden.
Dem amerikanischen Elektroautohersteller Tesla werden Verstöße gegen die DSGVO und irreführende Werbeaussagen vorgeworfen. Der VZBV hat Klage am Landgericht Berlin eingereicht.
Das ausgesprochene Dienstausübungsverbot gegenüber einer Grundschullehrerin wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für vorläufig rechtmäßig erklärt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich für Streitigkeiten um die Corona-Prämie für Pflegekräfte für unzuständig erklärt.
Die Tätigkeit als Judotrainer an einer privaten Sportschule ist nicht von der Umsatzsteuer befreit.