Irreführende Werbung, wenn Klimaneutralität durch Kompensation erzielt wird?

CO2 neutral
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Irreführende Werbung, wenn Klimaneutralität durch Kompensation erzielt wird?

Die Werbung, ein Produkt werde „klimaneutral“ produziert, ist gegenüber einem Fachpublikum nicht irreführend, wenn die Produktion zwar nicht emissionsfrei erfolgt, die Klimaneutralität aber durch Kompensation erreicht wird (Landgericht Kleve, Urteil v. 22.06.2022, Az. 8 O 44/21).

Worum geht es?

Der beklagte Lebensmittelproduzent für Fruchtgummi und Lakritz hatte in einer Lebensmittelzeitung seine Produkte als „klimaneutral“ vermarktet. Die Produktion erfolgt jedoch unstreitig nicht CO2 neutral. Vielmehr wird die „Klimaneutralität“ durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten erzielt.

Der klagende Verbraucherschutzverein betrachtet ein derartiges Vorgehen und die Werbeaussagen als irreführend. Er trägt vor, dass die Aussagen des Unternehmens von den angesprochenen Verbraucherkreisen so verstanden werden, dass der Herstellungsprozess selbst klimaneutral ablaufe. Die Zeitung werde nämlich nicht nur von Fachpublikum, sondern auch von Verbrauchern abonniert. Der Verein beantragte daher, die Werbung komplett zu entfernen oder alternativ die Werbeaussagen dahingehend zu ergänzen, dass die Klimaneutralität nur durch kompensatorische Maßnahmen erreicht wird.

Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Sie ist der Ansicht, dass die angesprochenen Kreise sehr wohl verstehen würden, dass „klimaneutral“ nicht mit „emissionsfrei“ gleichzusetzen sei, sondern vielmehr bedeute, dass das beworbene Produkt eine ausgeglichene CO2-Bilanz aufweise, bei der ein etwaiger CO2-Ausstoß durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert werde. Dies sei ein gängiges Konzept in Wirtschaft und Politik.

Wie entschied das Gericht?

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