Streitigkeiten um Corona-Prämie gehören vor die Sozialgerichte

Corona Prämie
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Streitigkeiten um Corona-Prämie gehören vor die Sozialgerichte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich für Streitigkeiten um die Corona-Prämie für Pflegekräfte für unzuständig erklärt (BAG, Beschluss v. 1.03.2022, Az. 9 AZB 25/21).

Worum geht es?

Die Parteien streiten sich über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu der Arbeitsgerichtsbarkeit bei der Berechnung und Höhe der dem Kläger zustehenden Corona-Prämie.

Der Kläger ist bei dem beklagten Arbeitgeber, einem Verein, seit 2010 in der Einrichtung als Pflegefachkraft mit 90 % der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Mitarbeiters beschäftigt. Der Verein hat seinem Mitarbeiter im Jahr 2020 insgesamt 549,09 EUR als „Corona-Prämie Bund“ und 274,41 EUR als „Corona-Prämie Land“ ausgezahlt.

Im August 2020 hatte der Kläger seinen Arbeitgeber aufgefordert, an ihn insgesamt 1.500 EUR als Corona-Prämie zu zahlen und entsprechende Nachzahlungen zu leisten. Dies lehnte dieser jedoch ab. Anschließend versuchte der Arbeitnehmer den Betrag vor der Arbeitsgerichtsbarkeit einzuklagen.

Wie entschied das BAG?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar