Vereinsstrafe: Besondere Anforderungen für sozial mächtige Verbände
Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterliegen einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle. Bei sozial mächtigen Verbänden geht diese Überprüfung aber weiter.
Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterliegen einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle. Bei sozial mächtigen Verbänden geht diese Überprüfung aber weiter.
Bis zum 01.07.2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen.
Bei bewusster Irreführung des Betriebsrates ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam.
Fehlt der Zugang zum Trinkwasser, müssen Datscheneigentümer keine Zweitwohnungssteuer zahlen.
Da die humanitären Hilfeleistungen in terroristisch kontrollierte Krisengebiete der Salafistenvereinigung Ansaar International sämtliche Verbotsgründe erfüllt, war das Vereinsverbot rechtmäßig.
Ein Fitnesstrainer, der als Kursleiter ohne eigenes unternehmerisches Risiko in die betriebliche Organisation des Fitnessstudios eingebunden ist und eine Stundenvergütung erhält, unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
Äußert sich ein Arbeitnehmer in einer privaten Chatgruppe stark beleidigend über Vorgesetzte und Mitarbeiter, kann er nicht immer auf die Privatheit des Nachrichtenverkehrs vertrauen.
Für die Frage, ob Betriebe gewerblicher Art im Sinne von § 4 VI S. 1 Nr. 1 KStG gleichartig sind, ist in erster Linie auf die gewerbliche Betätigung selbst und damit auf das äußere Erscheinungsbild des jeweiligen Betriebs abzustellen, nicht auf die von der Trägerkörperschaft mit dem Betrieb verfolgten übergeordneten Ziele.
Die Eintragung eines nichtrechtsfähigen Idealvereins als Eigentümer im Grundbuch kommt jedenfalls bis zum 31. Dezember 2023 in Betracht, wenn zugleich seine Mitglieder unter Hinweis auf das zwischen ihnen bestehende Gemeinschaftsverhältnis eingetragen werden.
Am Mittwoch, den 16.08.2023, hat die Bundesregierung einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vorgelegt. Damit geht ein Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Regierungsentwurf in den Bundestag zur Beratung und Abstimmung.